Finanzwelt artikle
1 April 2008, 3:32 pmRund 12 Mrd. USD durch Urteil oder Vergleich gesicherte Schadenersatzansprϋche aus US-Sammelklagen im Zusammenhang miwt Wertpapiergeschäften sollen, einer Studie der britischen Goal-Group zufolge, in den HJahren 2000-2007 ,,auf dem Tisch liegen geblieben‘‘ sein, weil sie nicht eingefordert wurden.
Davon enfallen 3.6 Mrd. USD auf europäishe Adressen, in der Regel institutionelle Anleger, die fremdes Geld verwalten wie die Anlagegesellschaften der Investmentfonds. Fϋr die Europäer ergibt sich daraus immerhin ein Durchschnitt von 450 Mio. verlorenen Dollar jährlich, die den Anlegern entgehen. Damir stellt sich die Frage nach den Pflichten der Anlagegesellschaften und den Möglichkeiten der Anleger, von diesem Kuchen ein paar Scheiben abzuschneiden.
Die nach den Regeln des Investment-gesetzes arbeitenden Anlagegesellschaften (KAG) sind grundsätzlich verpflichtet, allen Ansprϋchen in Verbindung mit den von ihnen verwalteten Wertpapieren und sonstigen Anlagen nachzugehen. So dϋrfen sie nicht einfach auf Dividenden oder Zinszahlungen verzichten.
Es bleibt ihnen aber immer ein gesisser Spielraum, wie sich am Beispiel Deutsche Telekom zeigen lässt: Keine der großen deutschen Fondsgesellschaften hat sich den derzeit verhandelten Haftungsklagen angeschlossen, ihre Ansprϋche – wenn denn am Ende welche festgestellt werden – sind jetzt bereits verjährt. Das denkbare Ergebnis ,,klagende Privatanleger erhalten Schadensatz, Fondsanleger schauen in die Röhre” wäte dennoch aller Wahrsheinlichkeit nach ein PR-Problem, weil genau hier der Ermessensspielraum eine zentrale Rolle spielt: Die Entscheidung der Fondsverwalter der KAG muss den unsicheren Erfolg einer Schadenersatzklage gegen die entstehenden sicheren Kostenbelastungen abwägen. Selbst die unverkennbaren massiven Interessenkonflikte der meisten KAG dϋrften daran kaum etwas ändern: Die Geldverwalter gehören fastalle zu Bankkonzernen, die ihrerseits mit dem Emissionsgeschäft viel Geld verdienen, aber dabei auch Haftungsrisiken fϋr die Wertpapiere und die Prospekte eingehen. Die DWS hat seinerzeit Aktien der Telekom aus den Börsengängen in die Depots ihrer Aktienfonds genommen. Als Anspruchsgegner wäre die Konzernmutter Deutsche Bank AG kaum zu umgehen gewesen. Da ware die Klage erst recht eine heikle Sache.
Und selbst wenn es sich um eine Pflichtverletzung durch die KAG an dieser Stelle gehandelt haben sollte, haben die Anleger einen steinigen Weg bis zum Schadenersatz vor sich: Sie mϋssen ihren Schaden nachweisen, zeigt der vereidigte Sachverständige Dietmar Vogelsang einen zentralen Schwachpunkt auf. Zur Abgrenzung des Schadens muss praktisch taggenau nachgewiesen werden, wann der betreffende Fonds wie viele der infrage stehenden Papiere gehalten hat, weil sich genau danach auch der Schadenersatz bemessen wϋrde, den der Fonds annahmegemäßhätte eintreiben mϋssen. ,,Genau an diese Daten kommt man in aller Regel nicht heran”, so Vogelsang. Eine Klage ohne ausreichende Beweise bleibt sinnlos.



